Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine wichtige Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Während viele Kleinstunternehmen zunächst von den Vorgaben ausgenommen sind, gibt es Ausnahmen, wenn bestimmte Produkte in Umlauf gebracht werden. Doch was genau bedeutet das? Dieser Artikel gibt einen Überblick.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Für die meisten Kleinstunternehmen – also solche mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – sind die Regelungen nicht verpflichtend. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme: Wenn ein Kleinstunternehmen Produkte nach dem BFSG in Umlauf bringt, gelten die Anforderungen trotzdem.
Welche Produkte fallen unter das BFSG?
Das Gesetz umfasst eine Reihe von Produkten, die im Alltag von vielen Menschen genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Geldautomaten und Fahrkartenautomaten: Diese müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen bedient werden können.
- Smartphones und Computer: Elektronische Geräte, die eine breite Anwendung finden, müssen barrierefrei sein. Dazu gehört beispielsweise die Bedienung mit Screenreadern.
- Self-Service-Terminals: Auch interaktive Kiosksysteme oder Check-in-Automaten für Hotels und Flughäfen müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Software: Programme, die übergreifend genutzt werden, etwa Buchungssysteme oder Apps, fallen ebenfalls unter die Anforderungen.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, Produkte und Dienstleistungen gleichermaßen zu nutzen. Das ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein sozialer Beitrag zu mehr Chancengleichheit. Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, erschließen außerdem neue Zielgruppen und verbessern ihre Nutzerfreundlichkeit insgesamt.
Was müssen betroffene Kleinstunternehmen tun?
Kleinstunternehmen, die Produkte nach dem BFSG in Umlauf bringen, sollten prüfen, ob ihre Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wichtige Schritte können sein:
- Technische Anpassungen: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen genutzt werden können.
- Tests auf Barrierefreiheit: Regelmäßige Prüfungen und Zertifizierungen können sicherstellen, dass die Produkte den Vorgaben entsprechen.
- Schulung des Personals: Mitarbeiter sollten wissen, wie Barrierefreiheit umgesetzt wird und welche Vorteile dies bringt.